Nein, so einfach lässt sich die BRD nicht über den Tisch ziehen: Wer für die Taten ihres Rechtsvorgängers entschädigt wird, entscheidet sie noch immer selbst.
Deshalb kündigte das deutsche Außenministeriums nun an, die Entscheidung des italienischen Kassationshofes, der neun Angehörigen von Opfern des Massakers bei Civitella 1944 insgesamt eine Million € zugesprochen hatte, vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzufechten.
Denn wer die Vergangenheit so vorbildlich aufgearbeitet hat und immer wieder neue Auschwitze verhindern kann, der hat es nicht nötig, sich mit den tatsächlichen Opfern zu beschäftigen.
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